Eine dauerhafte und verdachtsunabhängige Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist unzulässig. Denn das ist ein erheblicher Eingriff in das geschützte
Persönlichkeitsrecht. (BArbG: 1 ABR 21/03)
Nachgewiesener Diebstahl
Kann der Arbeitgeber per legaler Videoüberwachung einen Arbeitnehmer des Diebstahls überführen, ist er berechtigt, den Ersatz der Kosten für die
Überwachung zu verlangen. (ArbG Düsseldorf: 10 Ca 8003/03)
Werden z.B. Kellerräume eines Mehrfamilienhauses monatelang verschmutzt, darf der Vermieter eine verdeckte Videokamera installieren. Wenn dadurch ein
Täter ermittelt wird, kann der Vermieter fristlos kündigen. (AG Zerbst: 6 C 614/02)
Öffentliche Kameras erlaubt
Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze mit besonders hoher Kriminalitätsrate ist rechtens, wenn sie eine individuelle Identifizierung einzelner
Personen nicht ermöglicht. Die Observierung geht in diesem Fall nicht über Beobachtungen durch Polizisten hinaus. (VG Karlsruhe: 11 K 191/01)
Mit Ankündigung unbedenklich
Die Videoüberwachung im Kaufhaus zur Aufklärung und Vorbeugung von Diebstählen ist zulässig, wenn Kunden darauf hingewiesen werden. (BayObLG: 2St RR
8/02)
Quelle Bosch
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